Antragstellung
Es gibt keine Formvorgaben für Anträge an die KARIN-BURMEISTER-STIFTUNG. Wir legen allerdings Wert auf eine möglichst konkrete Projektbeschreibung und eine detaillierte Erläuterung des Finanzbedarfs.
Alle Anträge müssen bis zum 30.04. eines Jahres eingereicht sein - ansonsten können sie erst im Folgejahr berücksichtigt werden. In der Regel findet nämlich lediglich eine Vergaberunde pro Jahr statt.
Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Die KARIN-BURMEISTER-STIFTUNG fördert nur gemeinnützige Organisationen, z.B. Vereine, keine Einzelpersonen (auch nicht in Form von Stipendien).